Kuwait setzt 100-prozentigen Zoll auf E-Zigaretten aus

Laut ausländischen Berichten hat die kuwaitische Regierung am 22. Dezember beschlossen, die Einführung von Zöllen in Höhe von 100 % zu verschieben E-Zigaretten(einschließlich aromatisierter Produkte) bis auf Weiteres.

Nach Angaben der Arab Times sollte die Steuer am 1. Januar 2023 in Kraft treten, nachdem sie vom 1. September dieses Jahres verschoben wurde.

Ghanem, Leiter der Kuwait General Customs Administration, sagte, dass der 100-prozentige Zoll auf Zigaretten und Tabakwaren die Umsetzung des GCC (Gulf Cooperation Council (GCC)) sei.Beschluss des Treffens der nationalen Gesundheitsminister.
Anfang des Jahres beschlossen die Gesundheitsminister der GCC-Staaten, die Zölle zu senkenZigaretten und Tabakwaren aus dem Original fvon 70 % bis 100 %.Kuwait unterstützte es sofort und argumentierte, dass es bei seiner inländischen Anti-Raucher-Kampagne helfen würde.Garnier-Uhr
Der GCC hat diese Entscheidung getroffen, um die Gesundheit seiner Bürger zu schützen und ein wirtschaftliches Win-Win-Ziel innerhalb des GCC umzusetzen.
Laut medizinischer Forschung in der Golfregion importierte der GCC im Jahr 1998 insgesamt 65 Milliarden Zigaretten mit einem Gesamtwert von 1,3 Milliarden US-Dollar.Kuwaits Jahresumsatz pro Kopf.

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Es wurden 2.280 Zigaretten verkauft und belegten damit den 19. Platz unter den Ländern mit hohem Zigarettenkonsum weltweit.

Laut einer lokalen arabischen Tageszeitung hat Suleiman Al-Fahd, amtierender Generaldirektor der Allgemeinen Zollverwaltung, eine Richtlinie zur Verschiebung der Verwendung von nikotinhaltigen Einwegkapseln und nikotinhaltigen Flüssigkeits- oder Gelpackungen erlassen.Ob aromatisiert oder nicht aromatisiert, Liquid- oder Gelpackungen mit 100 % Tarifnikotin.

Al-Fahd hatte zuvor eine Anweisung des Zolls erlassen, die Frist für die Erhebung einer 100-prozentigen Steuer gezielt zu verschiebenE-Zigarettenund ihre Flüssigkeiten (ob aromatisiert oder nicht) um 4 Monate, entschied sich jedoch gemäß der Anweisung, den Steuerantrag für vier Artikel bis auf weiteres zu verschieben.

Die Liste besteht aus vier Artikeln: – aromatisierte Einweg-Nikotinkapseln;geschmacksneutrales Einweg-NikotinPatronen;Flüssigkeits- oder Gelpackungen mit aromatisiertem Nikotin und Flüssigkeits- oder Gelbehälter mit nicht aromatisiertem Nikotin.

Diese Richtlinie ist eine Ergänzung zur Zollrichtlinie Nr. 19 von 2022 vom Februar 2022, die die Anwendung der in den Hauptbestimmungen von Artikel 2404 von Kapitel 24 des Harmonisierten Zollsystems der GCC-Länder eingeführten Inhalte betrifft, nämlich die Anwendung von Nikotin: Die Verwendung von mit Nikotin aromatisierten, nicht aromatisierten und flüssigen oder Gelpackungen, die aromatisiertes oder nicht aromatisiertes Nikotin enthalten, unterliegt der 100-prozentigen Steuer.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 26. Dezember 2022